Arbeitsvisum
Passbild: auf weißem Hintergrund, Standard EU-Norm
Reisepass: im Original, mindestens noch 6 Monate gültig ab Einreise, 2 gegenüberliegende freie Seiten
Einladung: Elektronisches Einladungsschreiben von der saudi-arabischen Firma oder Behörde, genehmigt vom saudischen Außenministerium oder der saudischen Wirtschaftskammer, (nicht älter als 3 Monate).
Kopie des Meldezettels: in Österreich, Slowenien oder der Slowakei: für alle EU-Bürger, die nicht in ihrem Heimatland beschäftigt sind
Original und Kopie des Aufenthaltstitels: in Österreich, Slowenien oder der Slowakei, mindestens 3 Monate gültig ab Einreise: für alle nicht-EU Bürger
Befähigungsnachweis: Es muss ein Dokument (Zeugnis, Diplom) in Kopie vorgelegt werden, das den Nachweis erbringt, dass der Antragsteller über die Qualifikation des ausgeübten Berufes verfügt.
Befähigungsnachweis hier downloaden
Gesundheitserklärung: im Original und beglaubigt vom Gesundheitsministerium und Außenministerium in Österreich, Slowenien oder der Slowakei, muss vom saudi-arabischen Konsulat überbeglaubigt werden
Gesundheitserklärung hier downloaden
Zur Visumerteilung: (TAFWEED) der saudischen Einzelperson oder Firma, dass der Antragsteller selbst ein Visum beantragen darf – beglaubigt von der zuständigen Behörde, oder im Fall elektronisch
Arbeitsbewilligung: Arbeitsbewilligung vom saudischen Arbeitsamt (nicht älter als 24 Monate)
Arbeitsvertrag: Es muss zwischen der Reisender und die Saudische Firma abgeschlossen sein. Die Saudische Firma muss es ausfertigen und von Wirtschaftskammer in Saudi beglaubigen.
Straf Register: im Original und beglaubigt vom Außenministerium in Österreich, Slowenien oder der Slowakei, muss vom saudi-arabischen Konsulat überbeglaubigt werden.
Visabestellformular, ausgefüllt und unterschrieben