Regierungsbesuch
Passbild: auf weißem Hintergrund, Standard EU-Norm
Reisepass: im Original, mindestens noch 6 Monate gültig ab Einreise, 2 gegenüberliegende freie Seiten
Einladung: Elektronisches Einladungsschreiben von der saudi-arabischen Firma oder Behörde, genehmigt vom saudischen Außenministerium oder der saudischen Wirtschaftskammer, (nicht älter als 3 Monate).
Firmenbrief: Firmenbrief der entsendenden Firma (in Österreich, Slowenien oder der Slowakei) mit Angaben zu Reisezweck, Reisedauer, Tätigkeitsprofil des Unternehmens, Funktion und Name der entsandten Person sowie Informationen zur besuchten Firma.